Verwaltungsgericht Aachen, 2023-01-31, 10 K 1906/20.A

10 K 1906/20.AVerwaltungsgericht31.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 10 K 1906/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-31

Aktenzeichen: 10 K 1906/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0131.10K1906.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: AsylG § 4; EMRK Art 3

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Die aufrechterhaltene Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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