Verwaltungsgericht Aachen, 2023-01-23, 1 K 1410/22

1 K 1410/22Verwaltungsgericht23.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 1 K 1410/22 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2023-01-23

Aktenzeichen: 1 K 1410/22

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0123.1K1410.22.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 1. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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