Verwaltungsgericht Aachen, 2023-01-16, 7 K 758/22

7 K 758/22Verwaltungsgericht16.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 758/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-16

Aktenzeichen: 7 K 758/22

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0116.7K758.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Im Umfang der Klagerücknahme wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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