Verwaltungsgericht Aachen, 2023-01-16, 7 K 327/21

7 K 327/21Verwaltungsgericht16.01.2023

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 327/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-16

Aktenzeichen: 7 K 327/21

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2023:0116.7K327.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: VwVfG § 48

Tenor

Der Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 20.01.2021 wird aufgehoben.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.