Verwaltungsgericht Aachen, 2022-12-29, 5 K 1194/19.A

5 K 1194/19.AVerwaltungsgericht29.12.2022

Regest

Ableitung der Familienflüchtlingseigenschaft vom volljährig gewordenen Stammberechtigten und Innehaben der Personensorge

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1194/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-29

Aktenzeichen: 5 K 1194/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:1229.5K1194.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: AsylG § 26

Leitsätze

Ableitung der Familienflüchtlingseigenschaft vom volljährig gewordenen Stammberechtigten und Innehaben der Personensorge

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung von Ziffer 2. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. Januar 2019 verpflichtet, den Klägern zu 1. und zu 2. die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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