Verwaltungsgericht Aachen, 2022-12-09, 5 K 405/19.A

5 K 405/19.AVerwaltungsgericht09.12.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 405/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-12-09

Aktenzeichen: 5 K 405/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:1209.5K405.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: AsylG: § 3

Tenor

Die Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung von Ziffern 1 und 3 bis 6 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 25. Januar 2019 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsgläubiger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsschuldner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollsteckenden Betrages leistet

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