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7 K 1381/22•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-12-05, 7 K 1381/22
7 K 1381/22Verwaltungsgericht05.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-05
Aktenzeichen: 7 K 1381/22
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:1205.7K1381.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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