Verwaltungsgericht Aachen, 2022-09-22, 3 K 1257/20

3 K 1257/20Verwaltungsgericht22.09.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 3 K 1257/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-22

Aktenzeichen: 3 K 1257/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0922.3K1257.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet

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