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4 K 2198/21•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-06-01, 4 K 2198/21
4 K 2198/21Verwaltungsgericht01.06.2022
Einzelfall eines fehlendes Rechtsschutzinteresses für das Begehren auf Einstellung einer - tatsächlich nicht existierenden - Entscheidung in die Datenbank NRWE.
Entscheidungsdatum: 2022-06-01
Aktenzeichen: 4 K 2198/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0601.4K2198.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Einzelfall eines fehlendes Rechtsschutzinteresses für das Begehren auf Einstellung einer - tatsächlich nicht existierenden - Entscheidung in die Datenbank NRWE.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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