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9 K 1741/17•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-05-16, 9 K 1741/17
9 K 1741/17Verwaltungsgericht16.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-16
Aktenzeichen: 9 K 1741/17
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0516.9K1741.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: StAG § 35; StAG § 11 Satz 1 Nr 1; StAG § 11 Satz 1 Nr 2; VwGO § 114
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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