Verwaltungsgericht Aachen, 2022-04-11, 5 K 3571/18.A

5 K 3571/18.AVerwaltungsgericht11.04.2022

Regest

Keine Rückführung vulnerabler anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 3571/18.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-11

Aktenzeichen: 5 K 3571/18.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0411.5K3571.18A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: AsylG § 29; EMRK Art 3; GRC Art 4

Leitsätze

Keine Rückführung vulnerabler anerkannt Schutzberechtigter nach Ungarn

Tenor

Der Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 1. Oktober 2018 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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