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1 K 450/21•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-04-08, 1 K 450/21
1 K 450/21Verwaltungsgericht08.04.2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-08
Aktenzeichen: 1 K 450/21
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0408.1K450.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: LBeamtVG § 36; LBeamtVG § 37
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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