Verwaltungsgericht Aachen, 2022-01-31, 1 L 709/21

1 L 709/21Verwaltungsgericht31.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 1 L 709/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-31

Aktenzeichen: 1 L 709/21

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0131.1L709.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: VwGO § 123; GG Art 33 Abs 2; BBG § 22

Tenor

    1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die drei für die Besetzung mit den Beigeladenen vorgesehenen Beförderungsplanstellen der Besoldungsgruppe A9_vz BBesO auf der Beförderungsliste "TPS BA_JC_nT" mit diesen zu besetzen, bis erneut über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden ist.
  • Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

    1. Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.

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