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1 L 29/22.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2022-01-27, 1 L 29/22.A
1 L 29/22.AVerwaltungsgericht27.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 1 L 29/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2022:0127.1L29.22A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: AsylG § 3 AsylG § 4 AufenthG § 60 Abs 7
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, als Gesamtschuldner.
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