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7 K 2469/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-12-22, 7 K 2469/20
7 K 2469/20Verwaltungsgericht22.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-22
Aktenzeichen: 7 K 2469/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1222.7K2469.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 21 Abs. 5 KHG
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. September 2020 verpflichtet, die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit durch weitere fünf Intensivpflegebetten zu genehmigen.
Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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