Verwaltungsgericht Aachen, 2021-12-22, 7 K 2469/20

7 K 2469/20Verwaltungsgericht22.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 2469/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-22

Aktenzeichen: 7 K 2469/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1222.7K2469.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: § 21 Abs. 5 KHG

Tenor

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. September 2020 verpflichtet, die Schaffung zusätzlicher intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten mit maschineller Beatmungsmöglichkeit durch weitere fünf Intensivpflegebetten zu genehmigen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

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