Verwaltungsgericht Aachen, 2021-12-21, 5 K 1960/21.A

5 K 1960/21.AVerwaltungsgericht21.12.2021

Regest

Erfolgreiche Bescheidungsuntätigkeitsklage Drittstaat Griechenland

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1960/21.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-21

Aktenzeichen: 5 K 1960/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1221.5K1960.21A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: VwGO § 75; VwGO § 42; VwGO § 121

Leitsätze

Erfolgreiche Bescheidungsuntätigkeitsklage Drittstaat Griechenland

Tenor

Die Beklagte wird verpflichtet, den Asylantrag des Klägers zu bescheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.

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