Verwaltungsgericht Aachen, 2021-12-15, 5 K 1222/20

5 K 1222/20Verwaltungsgericht15.12.2021

Regest

Nutzungsuntersagung eines formell illegal errichteten Imbissbetriebs

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1222/20 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-12-15

Aktenzeichen: 5 K 1222/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1215.5K1222.20.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: BauO NRW § 58 Abs 2; BauO NRW § 82 Satz 2; VwGO § 80 Abs 5

Leitsätze

Nutzungsuntersagung eines formell illegal errichteten Imbissbetriebs

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leitet.

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