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2 K 1342/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-11-08, 2 K 1342/20
2 K 1342/20Verwaltungsgericht08.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-08
Aktenzeichen: 2 K 1342/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1108.2K1342.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: § 9 AFBG; § 25 HwO
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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