Verwaltungsgericht Aachen, 2021-10-13, 7 L 561/21

7 L 561/21Verwaltungsgericht13.10.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 L 561/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-13

Aktenzeichen: 7 L 561/21

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:1013.7L561.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: CoronaTestQuarantäneVO § 17; IfSBG NRW § 6

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums (0 U 0000/00) vom 00.00.0000 gegen die Allgemeinverfügung des L. F. zur Absonderung von Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes von positiv getesteten Personen vom 00.00.0000 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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