Verwaltungsgericht Aachen, 2021-09-29, 8 L 305/21

8 L 305/21Verwaltungsgericht29.09.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 8 L 305/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-09-29

Aktenzeichen: 8 L 305/21

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0929.8L305.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs 5; VwG § 123 Abs 1; AufenthG § 60b

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 1.250,-- € festgesetzt.

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