Verwaltungsgericht Aachen, 2021-08-31, 2 K 2791/20

2 K 2791/20Verwaltungsgericht31.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 2 K 2791/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-31

Aktenzeichen: 2 K 2791/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0831.2K2791.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Normen: SGB VIII § 6; SGB VIII § 24 Abs. 2

Tenor

  1. Die Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide vom 02.07.2020 und 10.11.2020 sowie des Widerspruchsbescheides vom 03.11.2020 verurteilt, dem Kläger ab dem 01.09.2021 für 45 Stunden wöchentlich einen zumutbaren Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zur Verfügung zu stellen.

  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

  1. Die Berufung wird zugelassen.

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