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10 K 3100/18.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-08-30, 10 K 3100/18.A
10 K 3100/18.AVerwaltungsgericht30.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-30
Aktenzeichen: 10 K 3100/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0830.10K3100.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: AsylG § 3
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Klägerinnen die Klage zurückgenommen haben.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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