Verwaltungsgericht Aachen, 2021-08-19, 1 K 2968/19.A

1 K 2968/19.AVerwaltungsgericht19.08.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 1 K 2968/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-08-19

Aktenzeichen: 1 K 2968/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0819.1K2968.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer

Normen: AsylG § 3; AsylG § 29

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Sprungrevision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.