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10 K 3430/18.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-07-13, 10 K 3430/18.A
10 K 3430/18.AVerwaltungsgericht13.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-13
Aktenzeichen: 10 K 3430/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0713.10K3430.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: AsylG § 4
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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