Verwaltungsgericht Aachen, 2021-06-22, 6 K 2734/20

6 K 2734/20Verwaltungsgericht22.06.2021

Regest

Zum (fehlenden) Fortstetzungsfeststellungsinteresse einer Klage gegen eine Allgemeinverfügung, deren Geltungsdauer schon vor Klageerhebung abgelaufen ist, und die im Oktober 2020 aus Gründen des Infektionsrisikos einen Mindestabstand von 2 m bei Versammlungen angeordnet hatte.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 6 K 2734/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-22

Aktenzeichen: 6 K 2734/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0622.6K2734.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: CoronaSchVO IfSG § 28

Leitsätze

Zum (fehlenden) Fortstetzungsfeststellungsinteresse einer Klage gegen eine Allgemeinverfügung, deren Geltungsdauer schon vor Klageerhebung abgelaufen ist, und die im Oktober 2020 aus Gründen des Infektionsrisikos einen Mindestabstand von 2 m bei Versammlungen angeordnet hatte.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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