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6 K 2734/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-06-22, 6 K 2734/20
6 K 2734/20Verwaltungsgericht22.06.2021
Zum (fehlenden) Fortstetzungsfeststellungsinteresse einer Klage gegen eine Allgemeinverfügung, deren Geltungsdauer schon vor Klageerhebung abgelaufen ist, und die im Oktober 2020 aus Gründen des Infektionsrisikos einen Mindestabstand von 2 m bei Versammlungen angeordnet hatte.
Entscheidungsdatum: 2021-06-22
Aktenzeichen: 6 K 2734/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0622.6K2734.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: CoronaSchVO IfSG § 28
Zum (fehlenden) Fortstetzungsfeststellungsinteresse einer Klage gegen eine Allgemeinverfügung, deren Geltungsdauer schon vor Klageerhebung abgelaufen ist, und die im Oktober 2020 aus Gründen des Infektionsrisikos einen Mindestabstand von 2 m bei Versammlungen angeordnet hatte.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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