Verwaltungsgericht Aachen, 2021-05-07, 5 K 2582/18

5 K 2582/18Verwaltungsgericht07.05.2021

Regest

Kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente im Falle eines fortbestehenden Architektenarbeitsverhältnisses

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 2582/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-05-07

Aktenzeichen: 5 K 2582/18

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0507.5K2582.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: die 5. Kammer des

Normen: VwGO § 42 Abs. 2; TVöD § 33

Leitsätze

Kein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente im Falle eines fortbestehenden Architektenarbeitsverhältnisses

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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