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4 K 134/19.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-05-06, 4 K 134/19.A
4 K 134/19.AVerwaltungsgericht06.05.2021
Die Aufnahmebedingungen in Spanien weisen für Asylantragsteller, die Opfer von Menschenhandel wurden, keine systemischen Schwachstellen auf.
Entscheidungsdatum: 2021-05-06
Aktenzeichen: 4 K 134/19.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0506.4K134.19A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: AsylG § 29 Abs 1 Nr 1a; AufenthG § 60a Abs 2 Satz 1; AufenthG § 60a Abs 2c; EUV 604/2013 Art 13; EURL 33/2013 Art 21; EURL 33/2013 Art 22
Die Aufnahmebedingungen in Spanien weisen für Asylantragsteller, die Opfer von Menschenhandel wurden, keine systemischen Schwachstellen auf.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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