Verwaltungsgericht Aachen, 2021-04-29, 10 L 179/21.A

10 L 179/21.AVerwaltungsgericht29.04.2021

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 10 L 179/21.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-04-29

Aktenzeichen: 10 L 179/21.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0429.10L179.21A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: VwGO § 80 Abs 5; VwGO § 123 Abs 1; AsylG § 71; VwVfG § 51 Abs 1 Nr 2

Tenor

Der Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung aufgegeben, der zuständigen Ausländerbehörde mitzuteilen, dass der Antragsteller auf der Grundlage der Abschiebungsandrohung im Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 31. Oktober 2018 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Klageverfahrens 10 K 670/21.A gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 2. März 2021 nicht abgeschoben werden darf.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.

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