Verwaltungsgericht Aachen, 2021-04-23, 5 K 848/19.A

5 K 848/19.AVerwaltungsgericht23.04.2021

Regest

Erfolglose Aufstockungsklage eines syrischen Wehrpflichtigen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 848/19.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-23

Aktenzeichen: 5 K 848/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0423.5K848.19A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: AsylG § 3; AsylG § 3a Abs 2 Nr 5; EURL 95/2011 Art 9

Leitsätze

Erfolglose Aufstockungsklage eines syrischen Wehrpflichtigen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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