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1 K 2566/19•Verwaltungsgericht Aachen, 2021-03-11, 1 K 2566/19
1 K 2566/19Verwaltungsgericht11.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-11
Aktenzeichen: 1 K 2566/19
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0311.1K2566.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer
Normen: BeamtStG § 48; ZPO § 287; LBG § 80
Der Bescheid der Beklagten vom 9. August 2019 wird aufgehoben, soweit mit ihm ein Betrag von mehr als 683.092,50 Euro gefordert wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt 90 % und die Beklagte trägt 10 % der Kosten des Verfahrens
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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