Verwaltungsgericht Aachen, 2021-03-10, 5 K 1407/20.A

5 K 1407/20.AVerwaltungsgericht10.03.2021

Regest

Aufhebung einer Einstellung nach § 32 AsylG wegen Untertauchens

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 5 K 1407/20.A — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2021-03-10

Aktenzeichen: 5 K 1407/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2021:0310.5K1407.20A.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: AsylG § 32; AsylG § 33

Leitsätze

Aufhebung einer Einstellung nach § 32 AsylG wegen Untertauchens

Tenor

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 18. Mai 2020 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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