Verwaltungsgericht Aachen, 2020-11-13, 6 L 848/20

6 L 848/20Verwaltungsgericht13.11.2020

Regest

Nach der für den November 2020 geltenden CoronaSchVO ist eine Zusammenkunft nach einer Beerdigung (sog. "Beerdigungskaffee") keine ausnahmsweise zulässige Veranstaltung.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 6 L 848/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-11-13

Aktenzeichen: 6 L 848/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1113.6L848.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Leitsätze

Nach der für den November 2020 geltenden CoronaSchVO ist eine Zusammenkunft nach einer Beerdigung (sog. "Beerdigungskaffee") keine ausnahmsweise zulässige Veranstaltung.

Tenor

1.Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2.Der Streitwert wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

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