Verwaltungsgericht Aachen, 2020-11-10, 9 K 6001/17.A

9 K 6001/17.AVerwaltungsgericht10.11.2020

Regest

keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem etwaige Verletzungen sind - ggfs. unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe- in Italien geltend zu machen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 9 K 6001/17.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-10

Aktenzeichen: 9 K 6001/17.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:1110.9K6001.17A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Normen: AsylG § 29 Ab1 Nr. 2; AsylG § 35; EMRK Art 3; GrCh Art 4

Leitsätze

keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem

etwaige Verletzungen sind - ggfs. unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe- in Italien geltend zu machen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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