Verwaltungsgericht Aachen, 2020-09-21, 7 L 676/20

7 L 676/20Verwaltungsgericht21.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 L 676/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-09-21

Aktenzeichen: 7 L 676/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0921.7L676.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der noch zu erhebenden Klage gegen die Androhung von Zwangsmitteln in der Ordnungsverfügung der Antragsgegnerin vom 19. September 2020 wird angeordnet.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

  1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3, die Antragsgegnerin zu 1/3.

  2. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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