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7 K 212/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-09-16, 7 K 212/20
7 K 212/20Verwaltungsgericht16.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-16
Aktenzeichen: 7 K 212/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0916.7K212.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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