Verwaltungsgericht Aachen, 2020-09-16, 7 K 212/20

7 K 212/20Verwaltungsgericht16.09.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 212/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-16

Aktenzeichen: 7 K 212/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0916.7K212.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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