Verwaltungsgericht Aachen, 2020-08-11, 10 K 4205/17

10 K 4205/17Verwaltungsgericht11.08.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 10 K 4205/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-08-11

Aktenzeichen: 10 K 4205/17

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0811.10K4205.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: FZV § 5 Abs 1; FZV § 3 Abs 1; StVZO § 19 Abs 2a; StVZO § 72 Abs 2 a.F.; StVZO § 72 Abs 1; StVZO § 70; StVZO § 21 Abs 1

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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