Verwaltungsgericht Aachen, 2020-04-24, 3 L 1342/19

3 L 1342/19Verwaltungsgericht24.04.2020

Regest

Die Behauptung des unwissentlichen Amphetaminkonsums erscheint unglaubhaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass dieser Konsum auf dem Gebrauch eines Nasensprays beruhe.

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 3 L 1342/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-24

Aktenzeichen: 3 L 1342/19

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0424.3L1342.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Leitsätze

Die Behauptung des unwissentlichen Amphetaminkonsums erscheint unglaubhaft, wenn sie darauf gestützt wird, dass dieser Konsum auf dem Gebrauch eines Nasensprays beruhe.

Tenor

1.Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

2.Der Streitwert wird auf 2.535,60 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.