Verwaltungsgericht Aachen, 2020-04-03, 7 L 259/20

7 L 259/20Verwaltungsgericht03.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 L 259/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-03

Aktenzeichen: 7 L 259/20

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0403.7L259.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

  1. Die aufschiebende Wirkung der Klage gleichen Rubrums 7 K 776/20 gegen die in dem Schriftsatz der Antragsgegnerin vom 31. März 2020 im Verfahren 7 L 247/20 enthaltene Schließungsanordnung betreffend den Weinhandel „K“, E-Straße 00 in F., wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  1. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

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