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7 L 235/20•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-03-21, 7 L 235/20
7 L 235/20Verwaltungsgericht21.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-21
Aktenzeichen: 7 L 235/20
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0321.7L235.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
1.Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
2.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 2.500,- € festgesetzt.
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