Verwaltungsgericht Aachen, 2020-03-06, 7 K 1335/19

7 K 1335/19Verwaltungsgericht06.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 7 K 1335/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-03-06

Aktenzeichen: 7 K 1335/19

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0306.7K1335.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

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