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5 K 2046/18.A•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-03-05, 5 K 2046/18.A
5 K 2046/18.AVerwaltungsgericht05.03.2020
Kein Familienflüchtlingsschutz bei verspäteter Antragstellung
Entscheidungsdatum: 2020-03-05
Aktenzeichen: 5 K 2046/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0305.5K2046.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: AsylG § 26; AsylG § 3
Kein Familienflüchtlingsschutz bei verspäteter Antragstellung
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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