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10 K 1098/18•Verwaltungsgericht Aachen, 2020-02-10, 10 K 1098/18
10 K 1098/18Verwaltungsgericht10.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-10
Aktenzeichen: 10 K 1098/18
ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0210.10K1098.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: UVG § 1 Abs 1 Nr 2
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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