Verwaltungsgericht Aachen, 2020-01-27, 10 K 4595/17

10 K 4595/17Verwaltungsgericht27.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 10 K 4595/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-01-27

Aktenzeichen: 10 K 4595/17

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0127.10K4595.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: VwGO § 113 Abs 1 Satz 4; StVO § 45 Abs 1b Satz Nr 2a; Art 3 Abs 1 GG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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