Verwaltungsgericht Aachen, 2020-01-21, 6 L 1332/19.A

6 L 1332/19.AVerwaltungsgericht21.01.2020

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgericht Aachen — 6 L 1332/19.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-01-21

Aktenzeichen: 6 L 1332/19.A

ECLI: ECLI:DE:VGAC:2020:0121.6L1332.19A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: AsylG § 36 Abs 4; AsylG § 30 Abs 4; AufenthG § 60 Abs 8; AufenthG § 60 Abs 5; GG Art 103 Abs 3

Tenor

  1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

  2. Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Der Antragssteller trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden

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