Verfassungsgerichtshof NRW, 2026-07-14, VerfGH 36/26.VB-3

VerfGH 36/26.VB-3Verfassungsgericht14.07.2026

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 36/26.VB-3 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2026-07-14

Aktenzeichen: VerfGH 36/26.VB-3

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0714.VERFGH36.26VB3.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 5. Mai 2026 wird als unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Die Beschwerdeführerin hat keine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgezeigt, bei der - wenn überhaupt - eine Anhörungsrüge in Betracht kommen könnte (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 11/19.VB-1, juris, Rn. 7).

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