Verfassungsgerichtshof NRW, 2026-04-22, VerfGH 49/26.VB-1

VerfGH 49/26.VB-1Verfassungsgericht22.04.2026

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 49/26.VB-1 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2026-04-22

Aktenzeichen: VerfGH 49/26.VB-1

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2026:0422.VERFGH49.26VB1.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Kammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Darlegung der Möglichkeit, dass der Antragsteller in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte verletzt sein könnte (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG), unzulässig ist.

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