Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-11-18, VerfGH 83/25.VB-2

VerfGH 83/25.VB-2Verfassungsgericht18.11.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 83/25.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-11-18

Aktenzeichen: VerfGH 83/25.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:1118.VERFGH83.25VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen, weil die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt ist (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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