Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-10-28, VerfGH 55/25.VB-2 und VerfGH 56/25.VB-2

VerfGH 55/25.VB-2 und VerfGH 56/25.VB-2Verfassungsgericht28.10.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 55/25.VB-2 und VerfGH 56/25.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-10-28

Aktenzeichen: VerfGH 55/25.VB-2 und VerfGH 56/25.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:1028.VERFGH55.25VB2UND.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsidenten Prof. Dr. Heusch wird als unzulässig zurückgewiesen.

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen.

Mit der Entscheidung in der Hauptsache erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

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