Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-09-16, VerfGH 121/24.VB-2

VerfGH 121/24.VB-2Verfassungsgericht16.09.2025

Gesamter Gesetzestext

Verfassungsgerichtshof NRW — VerfGH 121/24.VB-2 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-09-16

Aktenzeichen: VerfGH 121/24.VB-2

ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0916.VERFGH121.24VB2.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidung anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe ist die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).

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