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VerfGH 104/24.VB-3•Verfassungsgerichtshof NRW, 2025-09-16, VerfGH 104/24.VB-3
VerfGH 104/24.VB-3Verfassungsgericht16.09.2025
Entscheidungsdatum: 2025-09-16
Aktenzeichen: VerfGH 104/24.VB-3
ECLI: ECLI:DE:VFGHNRW:2025:0916.VERFGH104.24VB3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. Mangels hinreichender Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen der angegriffenen Entscheidungen anhand verfassungsrechtlicher Maßstäbe ist die Möglichkeit der Verletzung des Beschwerdeführers in einem seiner in der Landesverfassung enthaltenen Rechte nicht aufgezeigt (vgl. § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG).
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